AGB´s für Präventionskurse
1. Sollte durch Ausfall des Referenten, Unterbelegung der Teilnehmerzahl oder durch andere Gründe der Kurs nicht zustande kommen, entsteht selbstverständlich für die Teilnehmer die Rückerstattung der Kursgebühr. Sonstige Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch für kurzfristige Absage jeglicher Art.
2. Bei Verlegung eines Kurses erhält der Kursteilnehmer die Kursgebühr in voller Höhe zurück.
3. Bei Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer, den Kurs zu belegen. Sollte der Kursteilnehmer den Kurs nicht besuchen oder vorzeitig den Besuch abbrechen, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr. Bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor Kursbeginn werden keine Kosten erhoben. Bis drei Wochen 50% der Kursgebühr und danach wird die volle Kursgebühr fällig.
4. Die Zahlung der Kursgebühr ist bei der Anmeldung fällig oder Sie erteilen eine Einzugsermächtigung über die Kursgebühr.
5. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Durchführungen von Techniken / Übungen werden auf eigener Gefahr durchgeführt. Schadensansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund- gegen die Referenten und die Kursanbieter sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.
6. Vorgaben der Krankenkasse:
- Der Versicherte geht zunächst 100 % in Vorkasse und erhält nach Abschluss der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei den Krankenkassen für die (ca. 80-100 %) Bezuschussung.
- Nur eine regelmäßige Teilnahme (80-100%) wird von den Krankenkassen bewilligt und bezuschusst.
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Da jeder Kurs ein abgeschlossener Kurs ist, müssen die einzelnen Starttermine erfragt werden.